Sie machen mit Herz, Hand und Verstand Füße vorzeigefein und gehen kleine Probleme an den Füßen, Zehen und Zehennägeln an, bevor sie große Probleme werden: Bei Experten für Fußpflege und Podologie sind Füße in den besten Händen. Im folgenden offene Positionen, in denen man mit standfestem Know-how Karriere machen kann.
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FußpflegerIn – ein kosmetischer Beruf mit Spezialisierungsmöglichkeiten. Kaum eine Dienstleistung der Beauty-Branche ist so bedeutsam wie die Fußpflege. Sie widmet sich den am stärksten beanspruchten Körperteilen, die zugleich am fragilsten sind und bei der Pflege oft vernachlässigt werden. Qualifizierte FußpflegerInnen beherrschen ein breites Spektrum kosmetischer Behandlungsmethoden, die die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit der Füße unterstützen. Wo dieses Angebot nicht ausreicht, kommen Spezialmaßnahmen zur Anwendung, die FußpflegerInnen zusätzlich erlernen können.
Um den Verdienst in der Branche zu beziffern, muss zunächst zwischen einfacher und spezialisierter Fußpflege unterschieden werden. Während die rein kosmetische Behandlung weniger strenge Anforderungen stellt, ist für weiterführende Maßnahmen eine Spezialausbildung mit staatlicher Prüfung erforderlich. Abhängig vom Bundesland und dem Jahr, in dem der Abschluss als FußpflegerIn erzielt wird, liegt das Anfangsgehalt bei etwa 2.000 brutto Euro pro Monat / 25.000 Euro brutto pro Jahr. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt der Verdienst vollbeschäftigter FußpflegerInnen sukzessive an, bis er den Maximalwert von etwa 2.200 bzw. 27.000 Euro erreicht (Quelle: www.gehalt.de).
Das Tätigkeitsfeld von FußpflegerInnen richtet sich nach ihrer Qualifikation. Als rein kosmetische DienstleisterInnen befassen sie sich ausschließlich mit der Pflege von Haut und Nägeln, um eine ästhetische Korrektur zu erzielen. Dazu gehören beispielsweise
● ein reinigendes Fußbad
● das Schneiden und Feilen der Zehennägel
● die Behandlung der Nagelhaut und verhornter Bereiche
● eine Massage der Füße sowie
● das Entfernen und Auftragen von Nagellack.
Im Rahmen dessen kommen reinigende, deodorierende und/oder pflegende Produkte zum Einsatz; jedoch keine medizinisch wirksamen Präparate. Sie sind dem Berufsfeld der medizinischen Fußpflege zugeordnet, das unter anderem folgende Aufgabenbereiche umfasst:
Behandlung von Hautirritationen bzw. -anomalien
Hierzu gehört das Ausschälen von Hühneraugen, die Linderung von Pilz-Infektionen und/oder die Desensibilisierung von Narbengewebe. Dabei können FußpflegerInnen hornhauterweichende und fungizide Mittel nutzen, die arzneilich wirksame Bestandteile enthalten.
Behandlung von Nagel-Anomalien
Gleiches gilt für eingerollte oder eingewachsene bzw. von Nagelpilz befallene Zehennägel. Des Weiteren dürfen entsprechend geschulte FußpflegerInnen mechanische Hilfsmittel zum Einsatz bringen, die rein kosmetisch arbeitende KollegInnen nicht nutzen.
Behandlung von Fuß- & Zehenfehlstellungen
Dieser Bereich beinhaltet das Herstellen und Anpassen von Orthesen; d.h. entlastenden oder stützenden Einlagen wie sie auch nach einer Verletzung oder Operation nötig sein können.
Beratung & (Weiter-) Behandlungsempfehlungen
Zur Verbesserung des Allgemeinzustandes können FußpflegerInnen bei typischen Fehlstellungen wie Spreiz-, Senk- und Hohlfüßen geeignetes Schuhwerk empfehlen bzw. gymnastische Übungen und Pflegeprodukte vorschlagen.
Für die rein kosmetische Fußpflege ist keine spezielle Ausbildung erforderlich. Das hierfür nötige Wissen wird meist in (Aufbau-) Kursen vermittelt, die unterschiedlich lange dauern und variabel thematisiert sein können.
Sehr viel strenger sind die Anforderungen an medizinische FußpflegerInnen. Formale Zugangskriterien für die Ausbildung gibt es nicht; ein Schulabschluss „Mittlere Reife“ wird jedoch vorausgesetzt. Die Lehrzeit beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit werden angehenden FußpflegerInnen theoretische und praktische Kenntnisse in
● Anatomie,
● Hygiene,
● Krankheitslehre,
● Physiologie und
● Psychologie
vermittelt. Zu diesem Zweck besuchen sie eine Fachschule für Podologie und absolvieren Praktika in medizinischen Fußpflege-Praxen.
Haben die Auszubildenden bereits einen medizinischen Beruf erlernt, können bestimmte Lernbereiche gestrichen werden – wodurch sich die Lehrzeit verkürzt. Wird die Ausbildung in Teilzeit absolviert, verlängert sie sich um 12-24 Monate auf drei bis vier Jahre.
AbiturientInnen können sich an der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH für das Studium der Podologie einschreiben, das bei erfolgreichem Abschluss zum „Bachelor of Science“ führt.